Patienteninfo

Wissens­wertes

Was bedeutet „Wahltherapeutin“ ?

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag. Damit Sie dennoch einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet bekommen, können Sie die Überweisung mit Honorarnote, Rechnung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Wie komme ich zur Ergotherapie?

Terminvereinbarung zum Erstgespräch (online oder telefonisch)
Sie haben von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin eine Überweisung zur Ergotherapie erhalten. Nun können Sie per Mail oder telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch bei mir vereinbaren.

Erstgespräch
Beim Erstgespräch mache ich mir ein Bild von Ihren Einschränkungen, wir erarbeiten gemeinsam Therapieziele und ich erstelle das Behandlungskonzept. Bei der Befundung nehme ich mir gerne Zeit, um einen guten Eindruck zu bekommen und die Therapie somit optimal planen zu können.

Was ist mitzubringen?

  • Ärztliche Überweisung zur Ergotherapie (vom Hausarzt oder Facharzt)
  • Aktuelle Befunde, Therapieberichte, verordnete Schienen/Orthesen

Weitere Termine können wir gerne beim Erstgespräch vereinbaren.

Weitere Schritte:

Damit Sie von der Krankenkasse einen Teil der Kosten refundiert bekommen, muss die Verordnung chefärztlich bewilligt (nur SVS) werden. Das sollte noch vor der 2. Therapieeinheit passieren.

Sie bekommen am Ende jeder Behandlungseinheit eine Rechnung von mir, diese reichen Sie mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Der entsprechende Kassentarif wird Ihnen refundiert. Gerne übernehme ich das Einreichen der Rechnung für Sie.

Besitzen Sie eine Zusatzversicherung? Diese deckt den Selbstbehalt teilweise ab. 

Terminabsage

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ist das nicht der Fall, bitte ich Sie um Verständnis, dass dieser Termin in Rechnung gestellt wird.