Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ärztliche Verordnung

Um Ergotherapie erhalten zu können, muss eine ärztliche Verordnung vom Haus-, oder Facharzt vorliegen. Auf dieser Verordnung sind die Anzahl der Behandlungseinheiten und der Grund der Behandlung (Diagnose) angegeben. Behandlungen ohne ärztliche Verordnung können gesetzlich ausschließlich zur Prävention und an gesunden Menschen vorgenommen werden. Leiden Sie an Schmerzen oder anderen bekannten Erkrankungen, so informieren Sie mich bitte unverzüglich.

Bewilligung der Krankenkasse

Vor dem Beginn der Therapie muss die ärztliche Verordnung (der Verordnungsschein) bei Ihrem Krankenversicherungsträger bewilligt werden. Andernfalls ist eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich und Sie erhalten keinen Anteil der Therapiekosten retour. Die Höhe der Rückerstattung ist von Kasse zu Kasse, sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Sollte die Bewilligung vorab verabsäumt worden sein, kann ich keine Verantwortung über etwaige Summen und die Dauer der Rückerstattung übernehmen. 

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung kann entweder telefonisch unter 0680/1600485 immer werktags von 8:00 – 18:00 Uhr oder per mail ergo@marlene-mercsanics.at erfolgen. 

Terminabsage

Jedem kann hin und wieder etwas dazwischen kommen. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ersuche ich Sie, mich telefonisch zu kontaktieren bzw. den Termin online zu stornieren, falls Sie online einen Termin gebucht haben. Die Terminabsage sollte spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Passiert dies nicht, muss ich Ihnen die Behandlung dennoch in Rechnung stellen. Diese Kosten können bei der Krankenkasse nicht geltend gemacht werden. 

Befunde

Um Ihnen eine optimale Therapie ermöglichen zu können, werden bei der ersten Therapieeinheit aktuelle Befunde benötigt. Daher bitte ich Sie, alle Befunde und Dokumentationen bei der ersten Therapieeinheit mitzubringen. 

Therapieablauf

Bei Ihrem ersten Termin erfolgt ein Anamnesegespräch mit ausführlicher Befundung. Gemeinsam werden Therapieziele definiert, mögliche Therapiemaßnahmen besprochen und ein Behandlungskonzept erstellt. Es werden Häufigkeit der Therapieeinheiten, Kosten und Umfang der Behandlung besprochen. Weiter Termine können direkt bei mir vereinbart werden. 

Behandlungsgrundsatz

Jede Behandlung basiert auf dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch- technischen Dienste (MTD- Gesetz). Ich richte mich nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in Selbstbestimmung und Verschwiegenheit. 

Erfolgreicher Therapieprozess

Ich habe das Ziel, gemeinsam mit Ihnen daran zu arbeiten, Ihre Schmerzen zu lindern, Bewegungen zu verbessern und Beschwerden im Alltag zu behandeln. Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Genesungsweg und stehe für jegliche Fragen zur Verfügung. Um den Erfolg der Therapie zu gewährleisten, ist Ihre persönliche Mithilfe notwendig. Dabei ist es sehr wichtig, die Anleitungen zu Übungen zu befolgen und die Wiederholungen einzuhalten, sowie bestimmte Bewegungsmuster zu reduzieren. Gibt es diesbezüglich Schwierigkeiten im Alltag, informieren Sie mich bitte darüber und wir versuchen gemeinsam, eine passende Lösung zu finden. 

Ende der Therapie

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Therapieeinheiten. Um eine weiterführende Therapie zu erhalten, wird wieder eine neue ärztliche Verordnung benötigt. Auch ist es möglich, die Therapie früher zu beenden. Sie werden dann über das aktuelle Ergebnis und mögliche Risiken und Konsequenzen aufgeklärt. In diesem Fall kann ich keine Garantie über die Rückerstattung der Kosten seitens der Krankenkasse übernehmen kann.

Verschwiegenheitspflicht

Alle persönlichen Daten, sowie medizinische Informationen, die während der Therapie erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Wenn aus medizinischen Gründen eine Informationsweitergabe sinnvoll bzw. notwendig ist, wird dies vorab gemeinsam mit Ihnen besprochen. Ohne Ihre persönliche Zustimmung werden keinesfalls Informationen bekannt gegeben.

Dokumentation

Bei Bedarf erhalten Sie von mir einen Befund zur Vorlage bei Ihrem behandelnden Arzt, Krankenkasse oder Privatversicherung. Aus gesetzlichen Gründen bin ich zur Dokumentation im Sinne der DSGVO und Führen einer Krankengeschichte verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht zu nehmen und gegen Kostenersatz Kopien zu erhalten. 

Verrechnung

Am Ende jeder Therapieeinheit erhalten sie eine Rechnung, welche bar oder mittels Überweisung (QR- Code) innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu begleichen ist. Kommen Sie der Zahlung nicht zeitgerecht nach, werden Sie nochmals höflichst auf die offene Rechnung hingewiesen. Wird der Zahlungsaufforderung erneut nicht nachgekommen, erlaube ich mir, Ihnen eine Erinnerung zzgl. 5 € Mahnspesen zu senden. Für jede weitere Abwicklung von ausstehenden Zahlungen wird ein Inkassobüro beauftragt. Die damit verbundenen Kosten sind direkt von dem Patienten/ der Patientin zu tragen

Kostenrückerstattung

Nach Beendigung der Therapie können Sie bei Ihrer Krankenkasse um teilweise Rückerstattung ansuchen. Dazu wird die ärztliche Verordnung, die chefärztliche Bewilligung und die Rechnungen der Therapie mit Zahlungsbeleg, sowie die Honorarnote benötigt. Das Einreichen der Honorarnote kann auf Wunsch von mir übernommen werden. Beachten Sie bitte, dass alle Unterlagen im Original an die Krankenkasse gesendet werden müssen. Zu Ihrer persönlichen Dokumentation empfehle ich, eine Kopie der Unterlagen anzufertigen.

Pünktlichkeit

In Ihrem eigenen Interesse bitte ich um pünktliches Erscheinen kurz vor dem vereinbarten Therapiebeginn. Im Falle einer Verspätung kann die Therapieeinheit nicht nach hinten verschoben werden.